Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der MYOGA GmbH („MYOGA“) und ihren Nutzern und Vertragspartnern („Kunden“), sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde. Als Kunden gelten all diejenigen Personen, die von MYOGA die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Kurs- und Veranstaltungsangebotes unabhängig von Ort, Zeit und Art ihrer Durchführung erwerben bzw. erworben haben.
Verträge zwischen MYOGA und den Kunden kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zu Stande. Die Anmeldung zu bzw. die Buchung von durch MYOGA angebotenen Yogakursen, Workshops, Yoga Retreats, Yoga Fortbildungen oder sonstigen Dienstleistungen und Veranstaltungen stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar, wobei die Anmeldung/Buchung per E-Mail, Brief, Telefon, Online- oder Anmeldeformular vor Ort sowie über den Kooperationspartner Eversports GmbH, Heiligenstädter Str. 31, Stiege2/501, 1190 Wien, Österreich (im Folgenden: eversports) via Internet, App, Marketplace oder Widget erfolgen kann.
Die Annahme durch MYOGA erfolgt durch den Versand einer Anmelde- oder Buchungs- bzw. Zahlungsbestätigung oder Rechnung per E-Mail (ggf. durch eversports), in Einzelfällen auch durch Vertragsunterschrift. Eine Teilnahme an gebuchten Veranstaltungen ist vor Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeschlossen, sofern hiervon nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Zusage für einen Platz in einem Workshop, Retreat, Kurs- oder Fortbildungsprogramm wird erst verbindlich, wenn die jeweiligen Gebühren vollständig bezahlt sind.
MYOGA bietet Yoga Retreats, Yoga Veranstaltungen, Yoga Kurse, Workshops und Fortbildungen an verschiedenen Örtlichkeiten und in Räumen verschiedener Kooperationspartner, eigenen Räumlichkeiten sowie online an.
Daten, Zeiten, Örtlichkeiten, ggf. Kooperationspartner in Verbindung mit dem MYOGA Kurs- und Veranstaltungsangebot werden auf der Webseite www.myoga.de veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert.
MYOGA behält sich das Recht vor, das Angebot in Ausweichräumen in für die Kunden zumutbarer Entfernung zum geplanten Ort durchzuführen. Der jeweilige Veranstaltungsort wird den Kunden in diesem Fall spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.
MYOGA behält sich ferner das Recht vor, notwendige Änderungen im Hinblick auf die Angebotszeiten sowie die Lehrer und Dozenten der jeweiligen Angebote in zumutbarer Weise vorzunehmen. Entsprechende Änderungen werden über die Webseite www.myoga.de bekanntgegeben.
MYOGA ist auch berechtigt, Angebote ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten, dringender organisatorischer Gründe oder höherer Gewalt (z.B. Demonstrationen, Straßensperren, Extrem-Wetterlagen, kraft Gesetzeslage und Verordnungen) notwendig wird.
Sollten bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn für einzelne Veranstaltungen weniger als fünf Teilnehmer angemeldet sein, behält sich MYOGA das Recht vor, die betroffenen Veranstaltungen nicht durchzuführen. Betroffene Kunden werden über die Nichtdurchführung per E-Mail informiert. In diesem Fall wird MYOGA in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine kostenlose Ersatzbuchung für eine entsprechende alternative Veranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Bereits bezahlte Entgelte werden im Falle einer Ersatzbuchung verrechnet. Sollte ein Ersatztermin von den betroffenen Kunden nicht gewünscht sein, werden die entrichteten Entgelte rückerstattet.
MYOGA ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer festzulegen. Eine Begrenzung wird auf der Website www.myoga.de oder im online-Buchungssystem des Partners eversports bekannt gegeben oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“.
MYOGA ist berechtigt, eine Voranmeldung sowie ein online-Login zu den Kursen via Website www.myoga.de bzw. über das Buchungssystem eversports zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten.
MYOGA kann die Nutzung von Einrichtungen, Kursen und Angeboten von der Vorlage eines einer Buchungsbestätigung abhängig machen. Ein Anspruch auf den Zutritt ohne Ausweis der Voranmeldung besteht nicht.
Um den teilnehmenden Kunden die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist MYOGA berechtigt, nach Kursbeginn und Start eines jeden MYOGA-Angebotes Kunden die Teilnahme zu verweigern. Dies gilt auch für online-Angebote. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an den bereits laufenden Angeboten besteht nicht. Im Einzelfall entscheiden die Kursleiter, ob ein verspäteter Zutritt gewährt wird. Ein Zutritt, der später als 10 Minuten nach Angebotsstart erfolgt, ist jedoch ausgeschlossen.
Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Kunde bzw. bei Buchung namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Bei individuellen Vereinbarungen kann das Nutzungsrecht auf näher zu bezeichnenden Gruppen ausgeweitet werden.
Das Verwendungsrisiko für Nutzungs- bzw. Teilnahmeverträge gleich welcher Art liegt allein auf Seiten des Kunden, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von MYOGA die Nutzung bzw. Teilnahme ausschließen.
Eine Teilnahme an dem Kurs- und Veranstaltungsangebot sollte nur bei voller Gesundheit der Kunden erfolgen. Die Nutzung der MYOGA Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Kunden. MYOGA empfiehlt ihren Kunden, dass diese deren Teilnahmeabsicht insbesondere bei speziellen gesundheitlichen Problemen wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, etc., vor der Teilnahme an MYOGA-Veranstaltungen mit einem Arzt besprechen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Angebote von MYOGA nur zu nutzen, wenn der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, die Angebote von MYOGA nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet. MYOGA ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes trägt der Kunde.
Bezüglich der Teilnahme an Outdoor-Yoga, -Mediationen, -Atempausen, Outdoor-Selbsterfahrungskursen und -seminaren, sprich Waldyoga und Naturerfahrungen jeglicher Art, übernimmt MYOGA keine Haftung. Die Kunden tragen selbst das Risiko von Zeckenbissen, verstauchten Gliedmaßen bis hin zu gesundheitlichen Schäden aufgrund von Naturereignissen wie z.B. herunterfallenden Ästen u.ä..
MYOGA bietet zur Buchung der Angebote Kurspreise, Einzeltickets und Paketpreise sowie Abonnements in Form von Beiträgen oder Mehrfachkarten an. Für Veranstaltungen jeglicher Art gibt es jeweils gesonderte Preise, die sich voneinander durch verschiedene inhaltliche Optionen und Buchungen in zeitlichem Abstand zum Veranstaltungsbeginn unterscheiden. Daneben gibt es für individualisierte Angebote, zum Beispiel im Bereich des Business Yoga oder Personal Retreats, individuelle Vereinbarungen.
Entgelte in Form von Teilnahmepreisen und Gebühren sowie Informationen und Einzelheiten zur Buchung des Kurs- und Veranstaltungsangebotes ergeben sich aus der jeweils aktuellen Angebotsbeschreibung, die über die Internetseite www.myoga.de verfügbar ist.
Die Entgelte decken die im Angebot beschriebenen Leistungen ab. Kommen separate Entgelte für Zusatzleistungen hinzu, sind diese gekennzeichnet.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Teilnahmepreise und Gebühren sofort mit Vertragsschluss fällig.
Die Bezahlung der in Rechnung gestellten Entgelte kann per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der myoga GmbH oder Gutschein erfolgen. Im Falle einer Online-Buchung über eversports ist eine Bezahlung mittels Online-Zahlsystemen (z.B. PayPal, Sofortüberweisung, etc.) oder per Kreditkarte möglich.
Nimmt ein Kunde an einem SEPA Lastschriftverfahren teil, ermächtigt er MYOGA bzw. den Partner eversports, Entgelte und Gebühren via Einzugsermächtigung des Kontoinhabers von einem Bankkonto einzuziehen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Der jeweilige Abbuchungszeitpunkt wird von MYOGA festgelegt. Die Einzugsermächtigung ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu erteilen und kann nur bei nicht-vertragsgemäßen Abbuchungen entzogen werden.
MYOGA ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertrag gemeinsam mit dem Partner eversports gegenüber dem Vertragspartner zu realisieren. Personenbezogene Daten des Kunden wie z.B.: Name, Adresse, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Vertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber des Bankkontos des Lastschrifteinzugs dürfen zwischen MYOGA und eversports zum Zwecke des Forderungsausgleiches ausgetauscht werden.
Befindet sich ein Vertragspartner im Zahlungsverzug, kann dieser Vertragspartner die vertraglich definierten Leistungen erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen in Anspruch nehmen.
Im Falle einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift können MYOGA oder der jeweilige Buchungspartner eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale verlangen. Gleiches gilt für die Einleitung eines Inkassoverfahrens.
Einen Wechsel des Zahlungsdienstleisters behält sich MYOGA vor. Über einen Wechsel erfolgt eine gesonderte Mitteilung. Die gewährten Berechtigungen aus diesem Vorgang gingen hiernach an den neuen Dienstleister über. Eine separate Einwilligung zum Datentransfer ist nicht erforderlich.
MYOGA ist berechtigt, die Entgelte für die Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Änderung ist nur wirksam, wenn sie spätestens acht Kalender-Wochen vor Start des jeweiligen Angebotes bekannt gegeben werden. Hierzu genügt eine Veröffentlichung auf der Website www.myoga.de.
Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist MYOGA berechtigt, diese zum Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit, ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
Sofern MYOGA Entgeltvergünstigungen aufgrund besonderer Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann MYOGA die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Entgeltvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. MYOGA ist berechtigt, anstelle der besonderen Entgeltvergünstigung das reguläre Entgelt zu verlangen bzw. einzuziehen, sofern der Nutzer nach Ablauf des Vergünstigungszeitraums ein neues Dokument nicht vorlegt, was ihn zur Verlängerung der Ermäßigung berechtigt.
Rabatte, Werbeaktionen oder sonstige Aktionsangebote werden nur bei Einreichung im Original anerkannt. Eine Kombination mehrerer Rabatte aus verschiedenen Werbe- oder Aktionsangeboten im Rahmen einer Buchung ist ausgeschlossen.
Die Aufrechnung von Ansprüchen auf Forderungen seitens MYOGA ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber MYOGA.
Für Yoga-Kurse Online gilt im Allgemeinen eine kostenfreie Stornierungsfrist von 24 Stunden. Weicht MYOGA von dieser Frist ab, so ist es im Buchungssystem vermerkt, über das die Stornierung im Allgemeinen online vorgenommen werden kann.
Für Retreats, Auszeiten, Workshops müssen Stornierungen oder Umbuchungen schriftlich erfolgen: postalisch oder per E-Mail an die auf der website bekannt gegebenen Adressen. Für diese Veranstaltungen werden bei der Buchung gesonderte Stornierungsfristen ausgewiesen und sind bei der Buchung einzusehen und zu beachten.
Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests. Im Falle einer Stornierung bemüht sich MYOGA um eine Platzweitergabe; eine Rechtspflicht erwächst hierdurch nicht.
Im Bereich des Business Yoga werden die Stornierungsbedingungen auf den jeweiligen Angeboten gesondert ausgewiesen und werden bei Angebotsannahme Vertragsbestandteil.
Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind rückwirkend nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Abbruchs, eines Versäumnisses oder der anderweitigen Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen, Kursen, Workshops, Fortbildungen ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises bzw. der Veranstaltungsgebühr oder Teilen davon ausgeschlossen ist. Ein Teilnahme- oder Abschlusszertifikat für begonnene, aber im vorstehenden Sinne nicht vollständig besuchte Fortbildungen wird nicht ausgestellt.
Eine Schadensersatzhaftung von MYOGA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist; oder durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurde. Die Haftung von MYOGA in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
Im Übrigen ist eine Haftung von MYOGA auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Kunden sind gehalten, keine Sach- oder Wertgegenstände in Yoga Studios oder sonstige Veranstaltungsräume mitzubringen. MYOGA übernimmt keine Haftung für deren Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände. Das Deponieren von Geld, Sach- oder Wertgegenständen in durch MYOGA zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Schränken, Ablagen oder sonstiges begründet keine Pflichten seitens MYOGA in Bezug auf die jeweils eingebrachten Gegenstände.
Für den Verlust und fahrlässiger Beschädigung von MYOGA-Eigentum wie Ausrüstung oder Ausstattung ist vom Kunden eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale zu entrichten. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht bzw. die ausschließlichen Nutzungsrechte sämtlicher Skripte und Veröffentlichungen bei MYOGA liegen und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist bzw. ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch MYOGA bedarf.
Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer pauschalen Vertragsstrafe von EUR 3.500 geahndet. Weiterreichende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
Der Kunde wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken von MYOGA gemeinsam mit eversports elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Kunde erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.
Der Kunde willigt ein, von MYOGA per E-Mail, Telefon und den Postweg über Neuigkeiten informiert zu werden. Sollte dies nicht erwünscht sein, informiert der Kunde MYOGA via mail@myoga.de.
Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abrechnung, der Forderungsübergabe oder des Inkassos. Ausgenommen ist ebenso die Weitergabe an Dienstleister die für die Buchung von Leistungen über Web/App oder sonstige Wege verantwortlich sind. Ebenso diejenigen, die für den Versand von Infopost oder Newslettern zuständig sind.
MYOGA erhebt, übermittelt, verarbeitet und speichert die für die jeweiligen Verträge betreffenden personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses erforderlich und MYOGA zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Frankfurt am Main vereinbart.